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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und werden mit ihren einzelnen Bestimmungen zwischen Ihnen („Kunde“) und Albert Görgens Segeln vereinbart.
 

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss

    1. Mit der Buchung unterbreitet der Kunde Albert Görgens Segeln ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Grundlage dieses Angebots sind die Buchungsbestätigung sowie das Angebot auf der Webseite.

    2. Der Umfang und die Art der von Albert Görgens Segeln geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.

    3. Der Kunde haftet für alle Vertragsverpflichtungen der Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, in gleichem Maße wie für seine eigenen Verpflichtungen. Die Buchung für minderjährige Teilnehmer erfolgt durch eine volljährige, mitreisende erziehungsberechtigte Person, die für diese während der gesamten Reise verantwortlich ist.

    4. Es wird empfohlen, die Buchung schriftlich oder per E-Mail vorzunehmen.

    5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Buchung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, an das Albert Görgens Segeln für 5 Tage nach Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises oder durch Inanspruchnahme der Vertragsleistung erklärt.

    6. Albert Görgens Segeln weist darauf hin, dass grundsätzlich kein Widerrufsrecht besteht. Nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB gibt es bei im Fernabsatz abgeschlossenen Reiseverträgen kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, die zum Vertragsschluss führten, wurden auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt; in diesem Fall besteht kein Widerrufsrecht.
       

  2. Zahlungsbedingungen

    1. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Die Restzahlung ist 60 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Die Zahlungen müssen unaufgefordert zu den angegebenen Zeitpunkten bei Albert Görgens Segeln eingehen.

    2. Zahlt der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, ist Albert Görgens Segeln berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 dieser Bedingungen zu belasten.
       

  3. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson

    1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich an Albert Görgens Segeln unter der angegebenen Adresse oder elektronisch per E-Mail erklärt werden. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert der Veranstalter zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch gemäß § 651h Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.

    2. Bei der Berechnung der Entschädigung werden üblicherweise ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 60 Tage vor Abreise 30%, vom 60. bis 14. Tag vor Abreise 90%, vom 14. Tag  vor Abreise bis zum Reisebeginn/Nichtantritt 100%

    3. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Albert Görgens Segeln ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist als die geforderte Pauschale. Albert Görgens Segeln behält sich vor, anstatt der jeweiligen Pauschale eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Er wird die geforderte Entschädigung sodann unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret beziffern und belegen.

    4. Bei Buchung einer kompletten Segelyacht mit Skipper exklusiv für die Gruppe erfolgt im Falle des Teilrücktritts einer oder mehrerer Personen keine Erstattung, sofern die gebuchten Leistungen an die verbleibenden und eventuell nachgemeldeten Reiseteilnehmer unverändert erbracht werden.

    5. Der Kunde kann gemäß § 651e BGB innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung gilt als rechtzeitig, wenn sie Albert Görgens Segeln nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
       

  4. Rücktritt und Vertragskündigung durch Albert Görgens Segeln

    1. Albert Görgens Segeln kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: wenn Albert Görgens Segeln eine Mindestteilnehmerzahl in der vorvertraglichen Unterrichtung ausdrücklich genannt und beziffert hat, den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss sowie in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde.

    2. Albert Görgens Segeln darf außerdem vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall wird der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds erklärt.

    3. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen erstattet.

    4. Nach Beginn der Reise ist Albert Görgens Segeln berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Albert Görgens Segeln nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigt Albert Görgens Segeln unter diesen Voraussetzungen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen.
       

  5. Haftung, Haftungsbeschränkung
    Die vertragliche Haftung von Albert Görgens Segeln für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den Reisepreis beschränkt. Eventuell darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

     

  6. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von Ansprüchen

    1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende hat auftretende Mängel stets unverzüglich der örtlichen Vertretung von Albert Görgens Segeln und unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer / E-Mail bei Albert Görgens Segeln anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen.

    2. Soweit Albert Görgens Segeln infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, Minderungsansprüche (§ 651m BGB) noch Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) geltend zu machen.

    3. Verlangt der Reisende Abhilfe, so hat Albert Görgens Segeln den Reisemangel zu beseitigen, indem er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

    4. Albert Görgens Segeln kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

    5. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Albert Görgens Segeln innerhalb einer angemessenen, vom Reisenden/Kunden für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Albert Görgens Segeln verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

    6. Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber Albert Görgens Segeln geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
       

  7. Mitwirkungspflichten des Kunden, weitere Obliegenheiten

    1. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

    2. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. ärztlich überprüfen zu lassen, ob die physische und psychische Konstitution eine Teilnahme an einer Reise mit sportlichem Charakter (Segeltörn) mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt.
       

  8. Yachtausfall/Skipperausfall
    Sollte der gebuchte Skipper ausfallen, ist Albert Görgens Segeln berechtigt, einen geeigneten anderen Skipper zu stellen. Gleichfalls ist es ihm gestattet, anstatt der gebuchten Yacht eine Ersatzyacht zu besorgen.

     

  9. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
    Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

     

  10. Versicherungen

    1. Es wird der Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung inklusive Reiseabbruch-Versicherung empfohlen.

    2. Wir empfehlen bei Reisen mit sportlichem Charakter (Segeltörn), eine entsprechende Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung abzuschließen, die auch im Ausland gilt.
       

  11. Sonstiges

    1. Gerichtsstand von Albert Görgens Segeln ist dessen Wohnsitz.

    2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Albert Görgens Segeln findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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